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AGB

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

§ 1 Geltung

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Fotografin und/oder seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten/Mitarbeiter) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.

Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot der Fotografin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, so muss dies schriftlich und binnen drei Werktagen geschehen.

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf allen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.). 
 

§ 2 Auftrag

Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten auch tatsächlich fotografiert werden.

Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

§ 3 Nutzungs- & Urheberrecht

Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann sie verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum Schadensersatz.

Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch die Fotografin bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte (und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte) müssen schriftlich vereinbart werden.

Wurde eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt behält sich die Fotografin als Bildautor das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
 

§ 4 Zahlungsbedingungen & Preisangaben

 

Die Fotografin ist Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §6(1)27 UstG.

Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum der Fotografin. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos bei der Fotografin.

Zahlungen sind per Überweisung oder bar zu leisten. Gegen Ansprüche der Fotografin kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

 

§ 5  Einräumung der Veröffentlichungsrechte

Durch die Erlaubnis zur Veröffentlichung willigen die Auftraggeber ein, dass die Fotografin die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) vornehmen darf. Die Fotografin darf die Fotos auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Fotografen dient.

Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber der Fotografin von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

Die Fotografin wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich die Fotografin in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.

Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen / Fantasienamen des Brautpaares publiziert.

Die Fotografin verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.

 

§ 6 Vergütung & Rechnungsstellung

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale (ggf. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Die Fotografin wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.

Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) der Fotografin werden pro Person gesondert berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten.

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.

 

§ 7 Haftung, Haftungsausschluss & Gefahrenübergang

Für Schäden gleich welcher Art haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) die Fotografin nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Die Fotografin verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.

Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, und sollte die Fotografin aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird sie sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.

Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.

Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die Fotografin keine Haftung.

 

§ 8 Rücktritt

Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen (Hochzeits-) Termin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an die Fotografin unter der o.a. Anschrift.

Eingang der Rücktrittserklärung

- innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung: generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten

- bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 50% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes

- bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes

- bis zu 1 Monate oder kürzer vor Buchungstermin: 100% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

Wenn die im Angebot vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und die Fotografin für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit zu dieser Vereinbarung bestehen, wird die Fotografin die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung vonseiten der Fotografin wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrages nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht der Fotografin demnach ein Vermögensschaden, der mit 75 % des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung / Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin.

 

§ 9 Exklusivität & Befugnisse

Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

Die Fotografin hat Priorität bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Fotografen abgestimmt werden. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Brautpaares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung der Fotografin und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist die Fotografin berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen.

 

§ 10 Datenschutz & Datenerhebung

Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich.

Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und dem Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

Die Fotografin trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies

- zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und

- zum Zweck der Vertragsdurchführung, - vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten und zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

Die Fotografin wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.b. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge ...) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

Die personenbezogene Daten werden nach 25 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an die Fotografin wenden
 

§ 11 Schlussbestimmungen

Mündliche Verabredungen zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Fotografin, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Österreich hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.

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